Wer in der Gemeinde Lumnezia einen Gastgewerbebetrieb eröffnet oder übernimmt, muss mindestens 30 Tage vor Öffnung des Lokals bei der Gemeinde Lumnezia ein Bewilligungsgesuch einreichen.
Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung
- Strafregisterauszug - auch zu beziehen über jede Poststelle
- Betreibungsregisterauszug - auch zu beziehen über das Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde
- Gesuch für Kleinhandels- und Ausschankbewilligung
Die genannten Dokumente und Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben der Gemeindeverwaltung zuzustellen. Das Gesuch für die Ausschankbewilligung und eine Kopie der Gastwirtschaftsbewilligung wird die Gemeindeverwaltung an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weiterleiten, welches Ihnen die kantonale Ausschankbewilligung direkt zustellen wird.