Die Durchführung eines öffentlichen Anlasses mit gewerblichem Interesse in der Gemeinde Lumnezia bedarf einer kommunalen Festwirtschaftsbewilligung. Das Gesuch muss 30 Tage im Voraus eingereicht werden und folgende Informationen enthalten:
- die Personalien und die Adresse der Person, auf welche die Bewilligung lauten soll
- die genauen Angaben zum Anlass
- die gewünschte Dauer der Bewilligung
Die Ausgabe/der Verkauf von gebrannten Wassern bedarf einer zusätzlichen Bewilligung durch den Kanton Graubünden. Dieses Gesuch muss ebenfalls bei der Gemeinde Lumnezia eingereicht werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wenn Sie eine Unterhaltungslotterie oder eine Tombola durchführen, sind Sie verpflichtet, diese vorgängig beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden anzumelden. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie im unten stehenden Gesetz der Gemeinde und auf dem Internetauftritt des Kantons Graubünden zum Thema Festwirtschaften.
Hier können Sie die Lokalitäten der Gemeinde reservieren.
Gesetz
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Organisieren Sie eine Veranstaltung in der Gemeinde Lumnezia und möchten diese auf unserer Webseite publizieren? Das entsprechende Formular finden Sie hier.