Für das Befahren der Alp-, Feld-, und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen auf Gebiet der Gemeinde Lumnezia gelten die gemäss eidgenössischem Strassenverkehrsgesetz angebrachten Signalisationen. Die Strassen ohne Fahrverbote oder Verkehrsbeschränkungen stehen dem Motofahrzeugverkehr zur Verfügung. Strassen mit Fahrverboten oder Verkehrsbeschränkungen dürfen nur zu den in der Verordnung über das Befahren der Alp-, Landwirtschafts- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen, Art 4 und 5, genannten Zwecken befahren werden.
Die Gemeinde erteilt somit keine Fahrbewilligungen mehr, mit Ausnahme von wenigen Waldstrassen. Auf schriftliches Gesuch hin kann der Gemeindevorstand Sonderbewilligungen für einzelne Strassenabschnitte für Spezialfälle, Veranstaltungen, Volksfeste usw. erteilen.