Die Stimmberechtigten bilden in ihrer Gesamtheit das oberste Organ der Gemeinde. Als Legislative ĂĽben sie ihre Rechte in der Urnengemeinde und an der Gemeindeversammlung aus.
Nachfolgende Gemeindegeschäfte unterliegen der Urnenabstimmung:
- Erlass und Ă„nderung der Gemeindeverfassung;
- Genehmigung und Revision der Gesetze;
- Bewilligung von einmaligen neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 2'000'000.00 sowie von jährlich wiederkehrenden neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 250'000.00;
- Geschäfte über Kauf, Verkauf, Tausch und Verpfändung von Grundeigentum sowie Einräumung beschränkter dringlicher Rechte, die CHF 1'000'000.00 übersteigen;
- Erteilung und wesentliche Änderung von Wassernutzungskonzessionen, die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte, welche die Dauer von 30 Jahren übersteigen sowie die Ausübung des Heimfallrechts im Sinne der Wasserrechtsgesetzgebung;
- Beschlussfassung ĂĽber den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden.
Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lumnezia können ab März 2024 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich: www.gr.ch/e-voting/anmelden
Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch
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