Die Abteilung Finanzen/Personal ist verantwortlich für den Vollzug der Ausgaben und Einnahmen. Die Mitarbeiter erstellen unter anderem Finanzpläne, Budgets und Jahresrechnungen. Ausserdem sind sie für das Personalwesen der Gemeinde Lumnezia zuständig. Die Betreuung der Lernenden erfolgt ebenfalls durch die Abteilung Finanzen/Personal.
Gemeindeverwaltung Lumnezia
Palius 32D
7144 Vella
Telefon +41 81 920 60 00
info@lumnezia.ch
Die Kosten für die Erstellung, die Betreibung, den Unterhalt und die Erneuerung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur werden mit Anschlussgebühren und jährlich wiederkehrenden Gebühren finanziert.
Weitere Informationen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Für den erstmaligen Anschluss von Gebäuden an die öffentliche Wasser- und Abwasserinfrastruktur ist eine einmalige Anschlussgebühr geschuldet. Für Renovationen, Sanierungen und nachträgliche Änderungen an Gebäuden, welche eine Erhöhung von über 20% des Neuwertes gemäss amtlicher Schätzung bewirken, ist ebenfalls eine Anschlussgebühr zu bezahlen. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Die Gemeinde Lumnezia erhebt zur Förderung des Tourismus eine Gästetaxe und eine Tourismustaxe.
Die Meliorationswerke umfassen hauptsächlich Feldstrassen, Wasserableitungen, Sickerleitungen sowie Wasserversorgungen, welche von den ehemaligen Meliorationsgenossenschaften erstellt wurden. Für die Mitfinanzierung der Unterhaltskosten sowie von den Sanierungsprojekten der Meliorationswerke erhebt die Gemeinde eine jährliche Unterhaltsgebühr von den Grundeigentümern ausserhalb der Bauzone.
Gebühr für landwirtschaftliche Nutzfläche (LN)
CHF 0.36/Are
Gebühr auf nichtlandwirtschaftliche Gebäude ausserhalb der Bauzone aufgrund des Versicherungswertes gemäss Angabe der Gebäudeversicherung Graubünden
0.51 ‰
Gebühr für Sendemasten
CHF 300.00
Gebühr für private Sömmerungsweiden und Alpen
CHF 1.00/Normalstoss
Minimalgebühr pro Eigentümer
CHF 30.00
Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Lumnezia sind in der Regel im Alter von 21 bis 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Diese Pflicht gilt auch für Ausländer mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung. Bei Ehepaaren und eingetragene Partnerschaften ist nur eine Person der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Feuerwehrpflichtige Personen, welche keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, haben eine jährliche Ersatzabgabe zu entrichten. Diese beläuft sich auf CHF 300.00. Wochenaufenthalter zahlen lediglich die Hälfte der Abgabe. Zuzüger und Wegzüger während des Jahres schulden die Feuerwehrersatzabgabe pro rata temporis.
In allen Parkzonen der Gemeinde gilt ein Nachtparkverbot von 00:00 bis 07:00 - mit einer Ausnahme - beim Schulhaus in Vella gilt das Nachtparkverbot bis 06:00. Wo signalisiert, kann gegen Bezahlung einer entsprechenden Gebühr über Nacht parkiert werden.
24 Stunden | CHF 5.00 |
1 Woche | CHF 20.00 |
1 Monat | CHF 50.00 |
6 Monate | CHF 200.00 |
1 Jahr |
CHF 400.00 |
Die Gemeinde fördert die Nutzung erneuerbarer Energie sowie Energiesparmassnahmen auf Gebiet der Gemeinde Lumnezia.
Die Beitragsgesuche können mit Hilfe der folgenden Formulare eingereicht werden:
Gesetzgebung
- Energiegesetz
- Ausführungsbestimmungen zum Energiegesetz
Weitere Informationen
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