Öffentliche Publikation
Die Gemeindeverwaltung weist auf die Friedhofsreglemente der verschiedenen Nachbarschaften hin. In den Sektoren der Gemeinschaftsgräber für Urnen ist es verboten, Blumen abzulegen und zu pflanzen sowie Kerzen auf die Grasfläche zu legen. In Nachbarschaften mit Urnenwänden/-Nischen ist es verboten Gegenstände, welche die Wände beschädigen oder verschmutzen sowie Kerzen ohne Schutz zu legen.
Unmittelbar nach Urnenbeisetzungen wird der Grabschmuck toleriert. Nach einigen Wochen wird er vom technischen Dienst der Gemeinde entfernt.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.