Öffentliche Publikation
Bei der Gemeindeverwaltung Lumnezia gehen immer wieder Reklamationen bezüglich frei herumlaufenden Hunden ein. Ebenso werden die Exkremente liegen gelassen, oft sogar mitsamt dem Hundekotbeutel.
Die Gemeinde Lumnezia verweist auf Art. 8 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung (111.100). Demzufolge müssen Hundebesitzer und -führer dafür sorgen, dass die Exkremente von öffentlichen und privaten Grundstücken Dritter umgehend und Regelkonform entfernt und entsorgt werden.