Öffentliche Publikation
Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG. Wer den Antrag für das Jahr 2024 noch nicht eingereicht hat, kann dies noch bis 31.12.2024 tun.
Die Formulare sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich oder können unter www.sva.gr.ch heruntergeladen werden. Die Anmeldung in Papierform kann direkt bei der SVA Graubünden eingereicht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Anmeldung online einzureichen.