Nationalfeiertag vom 1. August 2024

Öffentliche Publikation

Im Hinblick auf den Nationalfeiertag vom 1. August weisen wir die einheimische Bevölkerung sowie Gäste und Besucher auf das Gesetz für die öffentliche Ordnung für die Gemeinde Lumnezia (111.100) hin:

Art. 22            Schiessen und Feuerwerkskörper

2 Das Abbrennen von Lärm verursachenden Feuerwerken ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.

Verstösse gegen das Verbot, können gemäss Art. 33 des Gesetzes über die öffentliche Ordnung der Gemeinde Lumnezia gebüsst werden.

Gemeindeverwaltung Lumnezia