Steuererklärung 2024

Öffentliche Publikation

Der Versand der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2024 wurde durch die kantonale Steuerverwaltung Graubünden vorgenommen. Wegen Einführung eines neuen Veranlagungssystems wurden keine Formulare in Papierform zugestellt.

Personen welche die Steuererklärung 2024 in Papierform wünschen, können die Formulare telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeinde bestellen. Diese Personen erhalten dann auch in Zukunft die Steuerformulare wieder wie gewohnt in Papierform.

Die Zustellung in Papierform ist nur sinnvoll, wenn die Steuererklärung von Hand ausgefüllt wird Ansonsten steht die Deklarationssoftware «SoftaxGR2024» zum Download bereit. Sofern ein Treuhandbüro oder eine andere Fachperson die Steuererklärung ausfüllt, kann einfach nur das erhaltene Schreiben mit der neuen Registernummer abgegeben werden.

Die Deklarationssoftware “SofTax GR 2024“ kann unter www.stv.gr.ch heruntergeladen werden. 

Achtung:
Ab 2024 ist die AHV-Nummer auch die Steuerregisternummer

Für die Einreichung der Steuererklärungen sind folgende Fristen zu beachten:
31. März 2025 für Unselbständigerwerbende, volljährige Schüler und Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.

30. September 2025 für Selbstständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten oder mit Liegenschaften in Graubünden.

Fristverlängerungen:
Fristerstreckungsgesuche sind vor Ablauf der Deklarationsfrist wie folgt einzureichen.

Online: www.stv.gr.ch
per E- Mail: fristgesuche@stv.gr.ch    

Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.

Auskunft:
Über allfällige Fragen erteilt das Gemeindesteueramt Lumnezia, 081 920 60 08 steueramt@lumnezia.ch  oder das kantonale Steuerkommissariat in Ilanz, 081 257 33 97 gerne Auskunft.

Informationen und Formulare finden sie unter www.stv.gr.ch oder www.lumnezia.ch

Gemeindesteueramt Lumnezia